Gästebuch der JG-Stadtmitte
rollen
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@ haxenpups:


shalallalallaaaaaaaaaaa
:-)

evi
das alte argument, leute, die dir eine rein gehauen haben... na klar, bau dir die welt so einfach wie du brauchst und schon findet jede frechheit eine rechtfertigung. diese regelung ist schlicht ein zeichen von versagen! wer toleranz fordert, sollte dieser eben NICHT mit intoleranz begegnen. und siehe rollen, dessen niveau skizziert sehr deutlich, welch geistes kind in der jg zu herrschen scheint.
ihr macht es euch wirklich sehr einfach und das ist sicherlich einer der vielen gründe, warum ein großteil der normalen (von euch ja scheinbar auch verachteten) bevölkerung schlicht mit dem roten haus in der stadtmitte nicht klar kommt.

evi
@ Vicky
Das ist zu bezweifeln: pseudosozialpädagogische Gespräche gibt es in der JG nicht. Weiter ist und soll die JG ein Freiraum für weitestgehend als "alternativ" zu bezeichnende Jugendliche bleiben. Aus diesem Grund gibt es die (übrigens mit von der Inforunde getroffene) Entscheidung Personen mit menschenverachtendem Gedankengut auszuschließen bzw. nicht zuzulassen.
Darüber gibt es zum Glück auch keine Diskussionen mehr.
Ich persönlich (und andere Personen ebenfalls, allerdings sprech ich nur für mich) habe keinen Bock, mit Leuten, die mir ein paar reingehauen haben, eben weil ich nicht ihrem Menschenbild entspreche, noch Gespräche zu führen.
Eine Plattform bzw. Podium bekommen sie, wie bereits gesagt, zum Glück in der JG NICHT (mehr).

haxenmaxe
rollern, du bist ein arrogantes, dummes und zudem noch beleidigendes a... und allein aus dem grund ziehe ich es vor, diese diskussion als beendet anzusehen und mich neuerlich und eindringlich bestätigt zu sehen darin, mit was wir es bei dir, in form eines offiziellen vertreters der jg, zu tun haben.
das lässt tief blicken und macht so manche älter stadträtische leserbriefschreiber sympathischer als auf den ersten blick vermutet.
du hast dich selbst rausgerollt...
Offizielle VertreterInnen der JG (offiziell im Sinne gegenüber Stadt, Ämtern etc.) sind die MitarbeiterInnen.

 

rollen
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@ haxen:

getroffene hunde bellen ...
:-)

ich bleibe dabei: du vergleichst allgemein z.b. mord an juden - natürlich einem x-beliebigen (wer´s glaubt)
mit irgendeinen anderem mord -
allein dieser vergleich RELATIVIERT !!!

deine ausagen sind wirklich typisch strategische komparisationslogik
(sofern man hier von logik sprechen kann) - zudem teilst du morde in kategorien wie z.b. "qualifiziert" ein

überleg` mal bitte was du schreibst
(also denken sollst du)
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ciao der disqualifikationsleiter rollen
ps: haxen - du bist raus !!!
die teils beleidigenden Passagen wurden gelöscht

 

Marc Aurel
ich empfinde dies ähnlich und bin eigentlich der meinung das solche unangemessen bezugnehmenden einträge gemäß gästebuchsatzung gelöscht werden sollten.

Vicky Langham
vermutlich findet hier im JG-gästebuch in einer Woche mehr kontroverse Diskussion statt, als in diversen pseudosozialpädagogischen sitzungen und treffen in der JG selbst in einem jahr stattfindet.

das ist natürlich nicht ohne grund so, denn möchten sich andersdenkende und von mir aus auch falschdenkende an den diskussionen beteiligen ist die tür schneller zu als man denkt oder man schweift auf die auch hier im gästebuch übliche taktik des moralisierenden argumentierens um.
denn wie man sieht brauchte es noch nicht eimal 5 einträge um beim 6-millionen holocaust anzukommen.

schämt ihr euch eigentlich nicht die durch unsägliches leid ermordeten und ihr schicksal für derart niedere ziele auszuschlachten.

scheinbar nicht.

haxenmaxe
sag mal, rollen, sonst geht es dir noch gut?
erst mal, deine unterstellung am anfang spricht bände!
und welchen wahnvorstellungen du unterlegen bist, ist echt amüsant!
wo/wann bitte schrieb ich vom holocaust? führst du jetzt, an dem zugegeben engen punkt der allgemeinen argumentationskette hier, etwa die holocaust-keule ins feld, um die hier anwesenden damit zum schweigen zu bringen? denn bekanntlich hört beim thema holocaust die diskussion auf. falsch gedacht, roller!
du hast den überragenden fehler gemacht, nicht-jüdische opfer (und meine erwähnung "jude" bezog sich im kontext auf die aktuelle lage in israel/palaestina, schließlich wurden hier aktuelle todesfälle, nicht die von vor '45 vorgetragen) als scheinbar minderwertiger anzusehen. glaubst du etwa, die verwandten, freunde und angehörigen der von dir genannten person x trauern weniger als die des jüdischen opfers? glaubst du, das mordverbrechen an person x ist weniger schlimm als das an einem juden? in welchen sphären denkst du eigentlich? und ich verbitte mir hier mal ganz deutlich deine behauptung, ich würde faschistische argumentationsweisen gebrauchen! die phrase des besseren menschen kam wohl eher von dir, genosse. ich bin kein freund der jg, nur weil dem so ist, bin ich noch lange kein faschist, aber das wird dir sicherlich genauso egal sein, wie eine sachliche auseinandersetzung mit dem thema.

rollen
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@ haxenmax (=kappke/ralle)
dein zitat:
"ohne hier die qualität eines mordes relativieren ..."
-
genau das tust du hier -
zwar ziemlich dümmlich, doch klar relativierend indem du diesen
wahnsinnigen-einzigartigen akt
6 mio. ermorderter juden
gleich einem mord an person X stellst.

typisch faschistische, banalisierende, zynische argumentationsweise,
indem nämlich überhaupt
ein vergleich gezogen wird.
das ist bei euch gefährlich.

aufpassen !!!
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ciao adlerauge rollen

haxenmaxe
ohne hier die qualität eines mordes relativieren zu wollen, ein mord ist ein mord, egal ob ein "linker", "rechter", "jude" oder "iraker" getötet wird, kein einziger davon unterscheidet sich! mord ist ein kapitalverbrechen, und kapitalistisch ist es, eben solche morde auch noch politisch auszuschlachten! darüber hinaus hat der/die werte "iche" vergessen, zu erwähnen, daß es ein "rechter" selbst war, der den täter festgehalten hat und der polizei übergeben hat!

normale Person
Gera und Erfurt liegen freilich in Thüringen, aber die vermeintlichen "Nazimorde" dort waren ja wohl keine. Genauso ist es mit Saalfeld, dort war es ein Irrer der sich der rechten Szene zugehörig fühlt, nicht mehr und nicht weniger.
Die Frankfurter Rundschau kann viel schreiben, aber glauben muß man nicht alles.

Initiative Storch Jena
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Heho kommt am 1. Mai nach Berlin und zwar schon frühs, da dort wieder ein Faschoaufmarsch geplant ist und diesmal zwar ein recht großer, da sich die Nasen nach ziemlich verstreuten Demos in letzten Jahren diesmal einiger sind und hauptsächlich nach Berlin mobiliseren.

Juhu 2000. Eintrag!

Storch-Jena. Gekuschelt wird woanders!

iche
zu morden in thüringen:

wieso nicht erfurt und gera??? liegen diese städte nicht in thüringen oder was?
hinzu kommt für thüringen noch saalfeld 1998: jana georgi

ansonsten: es wurde die liste verlangt - jemand hat sie eingetragen... also was soll jetzt das rumgestotter und abgelenke?

und: wer frankfurter rundschau (von denen stammt die liste wohl) nicht ernst nimmt, dem / der ist wohl garnicht mehr zu helfen

ende

Hansi_Hinterseher
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betr. Eintrag
hans wurst 24.03.2004 11:19
"nazis sind wie leberwürste,
dick und aufgebläht
und innen nix als braunes, fettes, gewolftes zeug... iiiee

www.wurst.de"

Ein gut gemeinter Hinweis: Probiers doch mal mit einem Kraft durch Freunde Picknick. In diesem Sinne.

haxenmaxe
entnommen: http://www.anarchie.net.tf/ (des beitrags unter diesem)

"bisherige besucherInnen: 40 , seit dem 08. August 2004."

na selbst hier finden sich hochwertige fehler in einem satz... und das auf der startseite ;-) hihi, 6, setzen!

Basti-Zwilling
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Wenn ihr spenden für die Seite braucht, baut einfach einen Link zu "pay-pal" bei euch ein.
Wollt mal grüßen,und ein Tip von einem Kumpel!!!
Gruß an Lothar und den Rest der JG

hmm2
ich finde die liste hat keine aussagekraft. man könnte ja auch hunderte oder tausende morde von ausländern an deutschen auflisten. aber das würde kaum beweisen das ausländer pauschal als kriminelle verurteilt werden könnten. genauso kann man nicht jeden rechten oder linken als kriminellen bezeichnen nur weil es in ihrer szene solche gibt. man muss schon jeden menschen einzeln betrachten.

normale Person
@administrative person

Schön kopiert und eingefügt. Was mich jetzt stört ist der Umstand, dass diese Taten nicht alle von Personen begangen wurden, welche definitiv der rechten Szene zuzuordnen sind.
Ich will hier weder die Taten relativieren oder gar gutheißen, aber nicht jeder mit nem schwarzen Kapu ist auch gleich ein "Linker".
Außerdem immer dieses Argument anzubringen langweilt doch, so ist mir bspw. in Jena bzw. Thüringen kein Fall bekannt. Bitte jetzt nicht mit Erfurt oder Gera kommen.

administrative person
... ein auszug...
für die, die es immer noch nicht glauben wollen...

(...) TAGESSPIEGEL und FRANKFURTER RUNDSCHAU haben vielmehr für die Liste folgende Kriterien zugrunde gelegt: Aufgenommen wurden Fälle, bei denen die Tat nachgewiesenermaßen aus rechten Motiven (dazu zählt auch der Haß auf "Andersartige", "Fremde" oder "Minderwertige") begangen wurde oder dafür plausible Anhaltspunkte bestehen. Dazu kommen solche, in denen der Täter nachweislich einem entsprechend eingestellten Milieu zuzurechnen und ein anderes Tatmotiv nicht zu erkennen ist. Mehrere Dutzend Zweifelsfälle haben wir nicht aufgeführt, so daß die tatsächliche Zahl der Opfer um einiges höher liegen dürfte.
Grundlage der Liste ist der Entwurf einer ausführlichen Dokumentation, die TAGESSPIEGEL-Redakteur Frank Jansen und der Journalist Jürgen Elsässer in Zusammenarbeit mit weiteren Autoren Anfang des kommenden Jahres in Buchform herausgeben werden.

1990
Der Pole Andrzej FRACZAK wird am Abend des 07.10.1990 vor einer Diskothek in Lübbenau (Brandenburg) bei einem Angriff von 3 jungen Deutschen verprügelt und durch einen Messerstich tödlich verletzt. Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nicht ermitteln, welcher der drei Schläger für den Tod des Polen verantwortlich ist. Als Motiv für den Angriff kann das Bezirksgericht Cottbus in seinem Urteil nur feststellen, einer der Angeklagten habe mit dem Polen und zwei seiner Landsleute "zumindest eine verbale Auseinandersetzung" anfangen wollen. Die 3 Deutschen werden zu Freiheitsstrafen zwischen 8 Monaten und 3 Jahren 9 Monaten verurteilt. In das Strafmaß einbezogen werden weitere Taten, darunter im Falle von 2 Angeklagten die Ausübung und Beteiligung an einem Massenangriff auf das Asylbewerberheim von Lübbenau im September 1992.

Der Angolaner Amadeu ANTONIO KIOVA wird in der Nacht zum 25.11.1990 in Eberswalde (Brandenburg) zu Tode geprügelt. Ungefähr 60 Rechtsextremisten fallen mit Knüppeln und Messern über Afrikaner vor einem Gasthof her. Während mehrere teils schwerverletzt flüchten können, erwacht der 28jährige Antonio nicht mehr aus dem Koma und stirbt 11 Tage später. Die 3 Haupttäter, zur Tatzeit zwischen 17 und 19 Jahre alt, werden 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu je 4 Jahren Jugendstrafe verurteilt, ein Mittäter (18) erhält 2 Jahre auf Bewährung. Wer Antonio den tödlichen Stich ins rechte Auge zufügte, war nicht nachzuweisen.
Dieser Fall wird von der CDU/FDP-Bundesregierung 1993 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von PDS-Bundestagsabgeordneten genannt. Auch die Regierung Schröder erwähnt den Fall 1999 in ihrer Antwort auf eine weitere PDS-Anfrage.

3 Skinheads schlagen in der Nacht zum 11.12.1990 in einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg (Berlin) derart brutal auf den 24jährigen Klaus-Dieter R. ein, daß dieser sich in Panik aus einem Zimmerfenster 10 Stockwerke tief in den Tod stürzt. Die Täter wollten den Mann zur Herausgabe von 8000 DM zwingen, die er angeblich 2 Bekannten schuldete. Diese hatten einen wegen seiner Brutalität bekannten Skinhead als Geldeintreiber engagiert. 2 Schläger waren vorbestraft, einer auch wegen rechtsextremer Propagandadelikte. Das Landgericht Berlin verurteilt 2 Täter zu je 4 Jahren Haft, der 3. erhält 3 Jahre.

Der 17 Jahre alte Kurde Nihat YUSUFOGLU wird am 28.12.1990 in der Kleinstadt Hachenburg (Rheinland-Pfalz) von einem gleich-alten Skinhead durch einen gezielten Messerstich ins Herz getötet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz gehörte der Täter zum Umfeld der rechtsextremen Gruppierung "Taunusfront". Das Landgericht Koblenz verurteilt den Messerstecher wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren. Nach Ansicht der Strafkammer ist bei dem Skinhead "ein gewisser ausländerfeindlicher und rassistischer, möglicherweise auch rechtsextremistischer Hintergrund" zu erkennen, doch sei dem Täter nicht nachzuweisen, daß er "zum Zeitpunkt des Messerstichs rassistische Motive verinnerlicht" hatte.

Ein angetrunkener jugendlicher Skinhead schlägt in der Silvesternacht 1990 in Flensburg (Schleswig-Holstein) einen 31 Jahre alten Obdachlosen zusammen und tritt auf den Wehrlosen danach noch mit seinen Stiefeln ein. 8 Tage später stirbt der Schwerverletzte an den Folgen der Mißhandlung. Weil das Opfer entgegen dem Rat der Ärzte vorzeitig das Krankenhaus verlassen hat, wird der inzwischen 21 Jahre alte Täter am 20.04.1993 vom Landgericht Flensburg lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu 3 Jahren 9 Monaten Gefängnis verurteilt, wobei das Urteil zusätzlich mehrere kleine Diebstahlsdelikte und Raub berücksichtigt.

Der 21jährige Bundeswehrsoldat Alexander SELCHOW wird in der Silvesternacht 1990 in Rosdorf (Niedersachsen) von zwei 18jährigen Skinheads niedergestochen, die beide der rechtsextremistischen FAP (Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei) angehören. Alexander Selchow stirbt an den Folgen mehrerer Messerstiche. Das Landgericht Göttingen verurteilt den Messerstecher wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 6 Jahren Jugendstrafe, sein Kumpan kommt mit 4 Wochen Arrest davon.

1991
Der 28jährige Mosambikaner Jorge Joao GOMONDAI stürzt am 31.03.1991 in Dresden (Sachsen) aus einer fahrenden Straßenbahn und zieht sich tödliche Verletzungen zu. Vor Gericht kann nicht geklärt werden, ob der Schlachthofarbeiter von Skinheads aus der Straßenbahn gestoßen wurde oder aus Angst vor der aggressiven Meute aus der Tür sprang. Das Landgericht Dresden verurteilt einen der Beteiligten am 29.10.1993 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten ohne Bewährung. 2 andere Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von 1 Jahr 6 Monaten.

Der 23jährige Matthias KNABE wird am 08.05.1991 in Gifhorn (Niedersachsen) von 15 Skinheads angegriffen. Anschließend treiben sie den Punk zur Bundesstraße 4. Dort wird er von einem Auto angefahren und erleidet schwere Hirnverletzungen, an denen er am 04.03.1992 stirbt. Das Landgericht Hildesheim verurteilt im November 1992 den 18jährigen Christian B. wegen Beteiligung an einer Schlägerei und fahrlässiger Tötung zu 2 Jahren Haft. Das Gericht geht davon aus, Matthias Knabe sei vor das Auto gelaufen. Augenzeugen haben aber angegeben, er sei von den Skinheads auf die Straße gestoßen worden.

Am 04.06.1991 wird der 39jährige Obdachlose Helmut LEGA in Kästorf (Niedersachsen) von einem 17jährigen Jugendlichen in einem Waldstück erstochen. Der Angreifer gehört laut Innenministerium der örtlichen Skinheadszene an und bezeichnet Lega als "Abschaum". Am 23.12.1991 verurteilt die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim den 17jährigen zu einer 6jährigen Jugendstrafe wegen Totschlags. Einen rechten Hintergrund kann die Kammer nicht erkennen.

Der Angolaner Agostinho COMBOIO wird in der Nacht zum 16.06.1991 in Friedrichshafen (Baden-Württemberg) von einem Rechtsextremisten verprügelt und erstochen. Der Täter wird laut Landgericht Ravensburg nach dem Verbrechen in der rechten Szene als "Held von Friedrichshafen" gefeiert. Das Gericht verurteilt den Neonazi wegen Totschlags zu 5 Jahren Haft.

Der 27jährige Samuel Kofi YEBOAH aus Ghana verbrennt in der Nacht zum 19.09.1991 in einem Asylbewerberheim in Saarlouis (Saarland). Unbekannte hatten nachts gegen 03.30 Uhr einen Brandsatz in die Unterkunft geschleudert. 2 weitere Flüchtlinge aus Nigeria werden verletzt. Der Brandanschlag ist 9 Jahre nach der Tat noch nicht aufgeklärt.

Der 30 Jahre alte Gerd HIMMELSTÄDT stirbt am 01.12.1991 an einer Hirnblutung. 7 Jugendliche hatten ihn 3 Tage zuvor in Hohenselchow (Brandenburg) mit Baseballschlägern verprügelt. Das Opfer galt den Rechten als "Automatenknacker". Die Täter gehören nach eigenen Angaben dem "harten Kern der rechten Szene" an. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilt am 27.10.1992 den Haupttäter Sven B. wegen Totschlags zu 7 Jahren 6 Monaten Haft. Die anderen erhalten Bewährungsstrafen zwischen 6 Monaten und 1 Jahr und 4 Monaten.

Der 29jährige Timo KÄHLKE wird am 12.12.1991 in Meuro (Brandenburg) bei einem Überfall erschossen. Sowohl der 20 Jahre alte Mörder wie auch die 3 Männer im Alter zwischen 20 und 29 Jahren gehören zur Wehrsportgruppe "1. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg". Die Neonazis wollten Kählkes Auto rauben, weil sie das Fahrzeug für den geplanten Überfall auf ein Spielkasino brauchten. Als Kählke sich wehrt, wird er umgebracht. Das Landgericht Cottbus verurteilt den Haupttäter wegen Mordes zu 9 Jahren Jugendstrafe. Die Mittäter erhalten Freiheitsstrafen zwischen 3 und 15 Jahren.

1992
Eine 3köpfige Familie aus Srilanka stirbt am 31.01.1992 in ihrer brennenden Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstraße (Hessen). Im Herbst 1992 werden 3 Jugendliche festgenommen, die den Brandanschlag gestehen. 1994 werden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Landgericht Darmstadt zu 4 Jahren 6 Monaten bis 5 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sieht keinen fremdenfeindlichen Hintergrund.

Der Rumäne Dragomir CRISTINEL wird am 15.03.1992 in einem Asylbewerberheim bei einem Angriff einer 25köpfigen Gruppe deutscher Jugendlicher in Saal bei Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) zu Tode geprügelt. Der 18jährige Asylbewerber stirbt an Hirnblutungen. Der Überfall auf das Heim war ein Racheakt für eine Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Rumänen am Vorabend. Im Juni 1992 verurteilt das Bezirksgericht Rostock einen 18jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schweren Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren 6 Monaten. 2 weitere Angreifer erhalten Bewährungsstrafen.

Der 53jährige Seemann Gustav SCHNEECLAUS wird am 18.03.1992 in Buxtehude (Niedersachsen) von Skinheads so schwer mißhandelt, daß er an den Folgen der Verletzungen stirbt. Zuvor hat Schneeclaus Hitler als "großen Verbrecher" bezeichnet. Das Landgericht Stade verurteilt die beiden Täter Stefan S. (19) und Stephan K. (26) im September 1992 zu Haftstrafen von 6 Jahren und 8 Jahren 6 Monaten.

Der 31jährige Obdachlose Ingo FINNERN wird am 19.03.1992 von einem Skinhead in das Becken des Flensburger Hafens (Schleswig-Holstein) gestoßen und ertrinkt. Finnern hatte sich seinem späteren Mörder als Sinti zu erkennen gegeben, nachdem dieser "Ausländer raus!" gerufen hatte. Das Landgericht Flensburg verurteilt den 21jährigen Skinhead Sascha D. zu 5 Jahren Jugendhaft, will aber "keinen direkten Zusammenhang" zwischen dem Streit, den fremdenfeindlichen Ansichten des Täters und der Tat erkennen.

Bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Hörstel (Nordrhein-Westfalen) kommt der dort untergebrachte Erich BOSSE ums Leben. Bis heute ist kein Täter ermittelt.

Der 29jährige Vietnamese Nguyen Van TU stirbt am 24.04.1992 in Berlin durch einen Messerstich in die Lunge. Der 21jährige Täter gibt an, der rechtsextremen DVU nahezustehen. Er wird am 08.10.1992 vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 4 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt. Als Tatmotiv stellt das Gericht Selbstjustiz vor dem Hintergrund fremdenfeindlicher Ressentiments fest.

Der 23jährige Thorsten LAMPRECHT wird am 09.05.1992 bei einem Überfall von etwa 60 Skinheads auf eine Punk-Fete in dem Magdeburger Lokal "Elbterrassen" (Sachsen-Anhalt) mit einem Baseballschläger getötet. Wer den Punk erschlagen hat, kann nicht ermittelt werden. 4 Prozesse werden gegen 18 Mittäter angestrengt. Einer der Haupttäter, ein 24 Jahre alter Mann aus Wolfsburg, wird im Februar 1995 vom Magdeburger Landgericht zu 4 Jahren Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der Obdachlose Emil WENDTLAND wird am 01.07.1992 im Rosengartern in Neuruppin (Brandenburg) erstochen. 3 Skinheads verabredeten sich zum "Penner-Klatschen" und stießen auf den 50jährigen. Nachdem sie ihn zusammengeschlagen haben, sticht einer der Angreifer mit einem Messer auf den Wehrlosen ein. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20jährigen Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu 7 Jahren Jugendstrafe. Das Gericht stellt fest, H. habe sein Opfer "für einen Menschen zweiter Klasse gehalten". Ein Mittäter wird wegen schwerer Körperverletzung zu 3 Jahren Jugendhaft verurteilt.

Der 56jährige Kosovo-Albaner Sadri BERISHA wird am 08.07.1992 mit einem Baseballschläger erschlagen, als 7 Skinheads seine Unterkunft in Ostfildern-Kemnat bei Stuttgart (Baden-Württemberg) stürmen. Das Motiv der Täter, die sich vorher Hitler-Reden vom Band angehört haben, lautet: "Polacken klatschen". Lebenslange Haft bekommt Thomas W. (25), der den tödlichen Schlag ausgeführt hat. Die 6 anderen Skinheads werden zu Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten auf Bewährung und 9 Jahren verurteilt.

Der 49jährige Obdachlose Klaus-Dieter KLEIN wird in der Nacht zum 01.08.1992 im Park von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von 2 Skinheads zusammengetreten und danach mit einem Kampfmesser niedergestochen. Der Obdachlose, der auf einer Brunnenmauer schlief, war vom Lärm der Skinheads, die auch "Sieg Heil!" riefen, aufgewacht und hatte sich den Krach verbeten. Die 17jährigen Täter Patrick B. und Stefan H. werden 1993 zu Haftstrafen von 8 Jahren 3 Monaten bzw. 6 Jahren 3 Monaten verurteilt.

Der Pole Ireneusz SZYDERSKI stirbt am 03.08.1992 nach einem Besuch in einem Disco-Zelt in Stotternheim (Thüringen). Als der 24jährige Erntehelfer mit Freunden das Gelände über einen Zaun verlassen will, treten und schlagen 3 Ordner, die laut Staatsanwaltschaft Erfurt der Skinheadszene angehören, auf ihn ein. Nach der Obduktion sagt die Staatsanwaltschaft, "massive Schläge auf Kopf und Rücken" hätten "zum Tod geführt". Im Prozeß will der medizinische Sachverständige allerdings nicht ausschließen, daß "die starke Alkoholisierung des Polen schuld an dessen Tod" sei. Das Landgericht Erfurt kann nicht klären, wer die Tritte und Schläge ausgeführt hat, und verurteilt den 24jährigen René K. im November 1993 zu 2 Jahren 6 Monaten Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ein 23jähriger und ein 25jähriger werden zu Geldstrafen von 760 DM bzw. 600 DM verurteilt.

Der 35jährige Obdachlose Frank BÖNISCH stirbt am 24.08.1992 auf dem Zentralplatz in Koblenz (Rheinland-Pfalz), als der damals 23jährige Skinhead Andy Johann H. (Szenename: "der deutsche Andy") das ganze Magazin einer großkalibrigen Smith & Wesson auf eine Gruppe von Punks, Obdachlosen und Drogenabhängigen abfeuert. H., der zur Deutschen Front Coblenz (DFC) gerechnet wird, erhält 10 Monate nach der Tat vom Landgericht Koblenz wegen Mordes und 7fachen Mordversuchs eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Der 58jährige Obdachlose Günter SCHWANNECKE wird am 29.08.1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg (Berlin) von einem Ku-Klux-Klan-Anhänger zusammengeschlagen. Der 22jährige Skinhead hatte mit einem Freund zuvor Ausländer bedroht und dann nach einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschläger auf den betrunkenen Schwannecke und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Der Täter wollte laut Berliner Landgericht "seine Aggressionen abreagieren". Günter Schwannecke stirbt am 05.09.1992 an einem Schädelbruch. Am 23.02.1993 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 6 Jahren Haft.

Bei einem Überfall von Neonazis auf ein Lokal in Geierswalde (Sachsen) in der Nacht zum 11.10.1992 wird die Aushilfskellnerin Waltraud SCHEFFLER so schwer verletzt, daß sie 13 Tage später stirbt. Scheffler hatte versucht, auf die mit "Sieg Heil!"-Rufen eindringenden Skinheads einzureden. Doch ein Neonazi schlug ihr mit voller Wucht eine Holzlatte auf den Kopf. Das Jugendschöffengericht Bautzen verurteilt den Täter zu 4 Jahren 6 Monaten Jugendstrafe.
Der 52jährige Obdachlose Rolf SCHULZE wird am 07.11.1992 bei Lehnin (Brandenburg) von 2 Skinheads getreten, mit Fäusten traktiert, mit einer Propangasflasche geschlagen und mehrmals im Kölpinsee untergetaucht. Später übergießen die Täter die Leiche mit Benzin und zünden sie an. Vor dem Bezirksgericht Potsdam bekennen sich die Angeklagten zu den verbotenen rechtsextremen Organisationen Nationale Offensive und Nationalistische Front. Die Neonazis, 17 und 18 Jahre alt, erhalten im Juli 1993 Jugendstrafen von 9 und 7 Jahren.

Der 53 Jahre alte Metzger Karl-Hans ROHN wird am 13.11.1992 in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) von 2 Rechtsextremisten geschlagen, angezündet und erstickt. Rohn hat sich in einem Lokal als Jude ausgegeben, woraufhin der Wirt mit Worten wie "Du kommst nach Auschwitz!" und "Juden müssen brennen!" die Skinheads zu der Gewalttat animiert. Das Landgericht Wuppertal verurteilt die beiden Schläger wegen Mordes zu 14 bzw. 8 Jahren Haft. Der Wirt erhält 10 Jahre.

Der 27jährige Hausbesetzer Silvio MEIER verblutet am 21.11.1992 in Berlin. Der 17jährige Sandro S. hat mit einem Messer auf Meier und seine Begleiter eingestochen. Silvio Meier hatte zuvor einen Aufnäher "Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein" beanstandet. Die Täter rufen: "Jetzt haben wir es Euch gezeigt, Ihr linken Säue!" Die Jugendstrafkammer des Kriminalgerichts Berlin-Moabit verurteilt Sandro S. am 02.10.1993 in einem Jugendstrafverfahren wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten. Die Mitangeklagten, der 18jährige Sven M. und der 17jährige Alexander B., erhalten Freiheitsstrafen von 3 Jahren 6 Monaten bzw. 8 Monaten auf Bewährung.

Die Türkinnen Vahide ARSLAN (51), Ayse YILMAZ (14) und Yeliz ARSLAN (10) sterben am 22.11.1992 in Mölln (Schleswig-Holstein) bei einem Brandanschlag auf das Haus, in dem sie leben. Das Oberlandesgericht Schleswig spricht den 25jährigen Rechtsextremisten Michael PETERS und seinen 19 Jahre alten Kumpan Lars CHRISTIANSEN am 08.12.1993 des 3fachen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord an 7 Menschen für schuldig. Peters erhält eine lebenslängliche Haftstrafe, Christiansen wird zu 10 Jahren Jugendhaft verurteilt.

Der 51 Jahre alte Hans-Jochen LOMMATSCH wird am 18.12.1992 in Oranienburg (Brandenburg) erschlagen. Der Baumaschinist wollte vor dem Schlafengehen nach seinem neuen Auto gucken. Auf dem Parkplatz trifft er auf 2 Skinheads aus der rechten Szene, die ihn "grundlos" angreifen, wie das Bezirksgericht Potsdam feststellt. Es hätte "jeden anderen treffen können", sagt der 26jährige Jens SCH. auf die Frage nach seinem Motiv. Der mehrfach Vorbestrafte hat sein Opfer mit Faustschlägen und Tritten getötet. Das Bezirksgericht Potsdam verurteilt Sch. im Oktober 1993 zu 8 Jahren Haft wegen Totschlags.

Der Türke Sahin CALISIR stirbt am frühen Morgen des 27.12.1992 auf der Autobahn 57 bei Meerbusch (Nordrhein-Westfalen). Sein Wagen ist zuvor von Klaus E., einem polizeibekannten rechten Hooligan aus Solingen, verfolgt und gerammt worden. Der 28jährige Calisir und 2 türkische Begleiter flüchten aus Angst auf die Straße. Sahin Calisir wird von einem Auto erfaßt. Das Schöffengericht Neuß kann kein ausländerfeindliches Motiv für die Verfolgungsjagd erkennen. Es verurteilt den 23jährigen Klaus E. im Oktober 1993 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu 15 Monaten Haft. Aus dem Gefängnis schreibt Klaus E. über den Toten: "Das mit dem Herumlaufen hat sich für ihn erledigt." Der Beifahrer von E. war als Ordner für die rechtsextreme Deutsche Liga für Volk und Heimat tätig.

1993
Am 18.01.1993 geraten 5 Jugendliche im thüringischen Arnstadt mit dem Parkwächter Karl SIDON in Streit. Die der "Babyskin-Szene" zugehörigen Jugendlichen verprügeln den 45jährigen, mit dem sie mehrfach Auseinandersetzungen gehabt hatten. Anschließend schleifen sie ihr regloses Opfer auf die vielbefahrene Bahnhofstraße. Mehrere Autos überrollen den Mann. Im Krankenhaus erliegt er seinen Verletzungen. 2 der Jugendlichen, 15 und 16 Jahre alt, verurteilt das Erfurter Bezirksgericht im August 1993 zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft.

Der 22jährige Mike ZERNA wird bei einem Überfall von rechten Skinheads auf linke Jugendliche am 19.02.1993 in Hoyerswerda (Sachsen) zusammengeschlagen. Die Angreifer, darunter 3 wegen fremdenfeindlicher Gewalttaten Vorbestrafte, prügeln mit Rufen wie: "Schlagt die Zecken tot!" auf Konzertbesucher und den Fahrer der Band ein. Dann kippen sie ein Auto auf den am Boden liegenden Mike Zerna. 6 Tage später erliegt er seinen Verletzungen. Nach Ansicht des Landgerichts Bautzen sind Polizei und Sanitäter mitverantwortlich für den Tod, weil sie erst 1 Stunde nach dem Überfall am Tatort eingetroffen sind. Das Landgericht Bautzen verurteilt im Juli 1994 12 Tatbeteiligte im Alter von 19 bis 25 Jahren zu Bewährungs- und Haftstrafen bis zu 4 Jahren.

Der 56jährige Türke Mustafa DEMIRAL stirbt am 09.03.1993 in Mülheim/Ruhr (Nordrhein-Westfalen) nach einer Auseinandersetzung mit 2 Deutschen. Laut Essener Staatsschutz haben die Jugendlichen den herzkranken Türken angepöbelt. Demirel wehrt sich, woraufhin ein Mann eine Gaspistole zieht und auf den Kopf des Türken zielt. Dieser regt sich so sehr auf, daß er kurz darauf zusammenbricht und an einem Herzanfall stirbt. Beide Täter sind Mitglieder der "Republikaner". Die 2 Männer werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu je 4 Jahren Haft verurteilt.

Der 18 Jahre alte Hans-Peter ZARSE wird am 12.03.1993 nahe Uelzen (Niedersachsen) von einem Skinhead-Kumpan erstochen. Bei einer gemeinsamen Fahrt ist das Moped wegen eines Motorschadens liegen geblieben. Es kommt zum Streit über die Panne. Bei der auch handgreiflich geführten Auseinandersetzung fühlt sich der Täter, laut Landgericht Lüneburg Anführer einer rechtsextremen Skinhead-Gruppe, "in seinem Dominanzstreben und seiner Ehre beeinträchtigt". Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren.
Der Wehrpflichtige Matthias LÜDERS erhält bei einem Überfall von 40 rechten Skinheads auf eine Diskothek in Obhausen (Sachsen-Anhalt) am 24.04.1993 zwei Schläge auf den Kopf. 2 Tage später stirbt der 23jährige. Die Diskothek habe zum Zeitpunkt der Tat als "linker Treffpunkt" gegolten, stellt das Landgericht Halle im Prozeß gegen einen 20jährigen Skinhead fest. Der "blitzartige Angriff" sei eine Racheaktion gewesen. Das Landgericht hält der Polizei vor, sie sei vorab informiert gewesen. Im Februar 1994 verurteilt das Gericht den Skinhead wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren 6 Monaten. Er hat zugegeben, mit einem Baseballschläger zugeschlagen zu haben.

Auf das Haus der in Solingen (Nordrhein-Westfalen) lebenden Familie Genc wird am 29.05.1993 ein Brandanschlag verübt. Dabei sterben 5 Familienmitglieder: Gülsüm INCE (27), Hatice GENC (18), Gülistan ÖZTÜRK (12), Hülya GENC (9), Saime GENC (4). Am 13.10.1995 verurteilt ein Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts 4 junge Solinger, die zur Tatzeit 16, 17, 20 und 23 Jahre alt waren, wegen auf Ausländerhaß basierenden 5fachen Mordes, 14fachen Mordversuchs und besonders schwerer Brandstiftung zu einmal 15 und 3mal 10 Jahre Haft.

2 junge Rechtsextremisten quälen am 05.06.1993 in Fürstenwalde (Brandenburg) den Obdachlosen Horst HENNERSDORF zu Tode. Der 37jährige wird auf einem Anwesen stundenlang mißhandelt. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Laut Landgericht Frankfurt (Oder) sind die Skinheads der rechten Szene zuzuordnen, doch habe es für die Tötung kein Motiv gegeben. Einer der Täter hatte indes bei der Befragung durch einen Psychiater angegeben, der Obdachlose habe auf ihn den Eindruck "eines niedrigen Menschen, eines dreckigen Penners" gemacht. Das Gericht verurteilt die Täter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu 8 bzw. 5 Jahren Haft.

Ein schlafender Obdachloser wird am 16.07.1993 in Marl (Nordrhein-Westfalen) von einem rechten Skinhead als "Judensau" beschimpft und mit Schlägen und Tritten bis zur Bewußtlosigkeit mißhandelt. Das 33 Jahre alte Opfer stirbt 3 Monate später im Krankenhaus an einer Lungenembolie, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. Im März 1994 verurteilt das Landgericht Essen den 18jährigen Skinhead wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 15monatigen Jugendstrafe auf Bewährung. Das Gericht sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen Mißhandlung und Todesursache. Der Skinhead ist vor der Tat durch Körperverletzungen und rechtsextreme Propagandadelinkte aufgefallen.

Der Arbeitslose Hans-Georg JAKOBSON wird in der Nacht zum 28.07.1993 nahe Strausberg (Brandenburg) aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen und stirbt. Die Angreifer haben zuvor den schlafenden 35jährigen geschlagen und getreten. Als sie bei ihm kein Geld finden, soll Jakobson einen "Denkzettel" erhalten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) bescheinigt dem 20jährigen, einschlägig vorbestraften René B. erhebliche kriminelle Energie sowie besondere Brutalität gegenüber Ausländern.Er wird im Januar 1994 wegen Mordes zu 8 Jahren Jugendhaft, die 17- und 18jährigen Mittäter Henry G. und Thomas D. zu 6jährigen Jugendhaftstrafen verurteilt.
Der 18jährige Gambier Kolong JAMBA wird am 07.12.1993 im Eilzug von Hamburg nach Buchholz (Niedersachsen) erstochen. Der 45jährige Wilfried S. stößt ihm ein 12 cm langes Messer in den Bauch, weil er sich durch den Asylbewerber gestört fühlt. Das Landgericht Stade verurteilt S. im März 1997 wegen "Totschlags in einem minderschweren Fall" zu 2 Jahren Haft, auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter schließen Ausländerhaß als Motiv aus, obwohl Kollegen bestätigen, daß S. Schwarzafrikaner mehrmals als "Teerpappe" und "Bimbos" bezeichnet hat. Das Messer habe er sich zugelegt, um sich "vor derartigen Leuten zu verteidigen".

1994
In der Nacht zum 28.05.1994 geraten Skinheads, die eine Wohnung in einem Haus in der Lützner Straße in Leipzig (Sachsen) besetzt hatten, mit einem 43jährigen Mieter in Streit. 6 der Jugendlichen verprügeln und treten den Leipziger zu Tode. 1995 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18jährigen Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu 5 Jahren Haft. Die 5 Mittäter kommen mit niedrigeren Haft- und Bewährungsstrafen davon.

Am 23.07.1994 abends erwürgen 3 Skinheads die 32jährige Berlinerin Beate FISCHER und legen sie in eine Mülltonne. Die Prostituierte ist den 3 Männern zunächst freiwillig in eine Wohnung (in Berlin)* gefolgt. Dem Gericht zufolge hat die Frau dort freiwillig Sex mit allen, will aber nach einer Mißhandlung gehen. Die Skinheads verhindern das und vergewaltigen die Frau mehrmals. Dann töten sie Beate Fischer. Das Gericht verhängt lebenslange Haft für den 21jährigen, 9 und 10 Jahre Jugendstrafe für die Mittäter. Der Richter sagt in der Urteilsbegründung, die Neonazis "haben nach ihrer Wolfsmoral Sex als die Bühne ihrer Macht benutzt".

In der Nacht zum 26.07.1994 ertrinkt in Berlin der polnische Bauarbeiter Jan W. in der Spree. Der 45jährige und ein 36jähriger Landsmann sind nach einem Streit mit einer Gruppe junger Deutscher ins Wasser getrieben und gewaltsam daran gehindert worden, ans Ufer zurückzuschwimmen. Eine Polizeistreife hörte die Rufe: "Polacken, verpißt Euch!" und: "Laßt den Polen nicht raus!" Auf den Tod von Jan W. reagiert die Gruppe belustigt. Das Gericht kann keine ausländerfeindlichen Motive erkennen. Die Rufe hätten lediglich auf die "Ausländereigenschaft" der Opfer angespielt. Im Mai 1995 werden vier 19- bis 25jährige Männer und zwei 16- und 17jährige Mädchen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung zu Bewährungsstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren verurteilt.

Der Radfahrer Gunter MARX wird von 4 Skinheads am 06.08.1994 nachts in Velten (Brandenburg) von seinem Fahrrad gestoßen und getreten. Die Rechten im Alter von 18 und 19 Jahren waren zu einem Raubzug aufgebrochen. Als Reaktion auf die Antwort ihres 42jährigen Opfers, er habe kein Geld dabei, erschlägt ihn der 18jährige Maik L. mit einem schweren Schraubenschlüssel. Danach überfällt die Gruppe noch 2 weitere Opfer. Die Polizei findet bei einer Hausdurchsuchung des wegen Körperverletzung an einem Portugiesen mit Haftbefehl gesuchten Maik L., der im Jahr zuvor eine Russin überfallen hatte, u.a. einen Baseballschläger mit eingespritztem Hakenkreuz und der Aufschrift "Sieg Heil". Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich beim Tod von Gunter Marx um einen "normalen Raubmord" ohne rechte Motive. Im Mai 1995 wird Maik L. vom Landgericht Neuruppin wegen Mordes und Raubs in 3 Fällen zu 10 Jahren Jugendhaft verurteilt. Seine Mittäter erhalten wegen schweren Raubes mit Todesfolge Jugendstrafen von 2 Jahren 6 Monaten, 4 Jahren 6 Monaten und 6 Jahren.

1995
Der Obdachlose Horst PULTER wird in der Nacht zum 05.02.1995 im Stadtpark von Velbert (Nordrhein-Westfalen) erstochen. Eine 7köpfige Gruppe von 16- bis 24jährigen Rechtsextremisten will "Penner klatschen" und stößt auf den 65jährigen, der auf einer Parkbank schläft. Er wird durch Tritte verletzt. Zum Schluß versetzt der 22jährige Peter D. dem Obdachlosen einen tödlichen Messerstich. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bezeichnet die Tat als "menschenverachtend und kaltblütig". Am "nationalsozialistischen Hintergrund" bestehe kein Zweifel. In den Wohnungen der Täter seien neben Hakenkreuzfahnen auch Fotos gefunden worden, auf denen sie mit dem "Hitlergruß" posieren. Das Opfer sei jedoch zufällig ausgewählt worden. Im November 1995 verurteilt das Jugendschöffengericht Mettmann 6 Angreifer wegen Körperverletzung zu Freiheits- und Bewährungsstrafen. Den Haupttäter Peter D. verurteilt das Schwurgericht Wuppertal im Dezember 1995 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 10 Jahren Haft.

Bei einem Ausflug zu einem Stausee bei Hohenstein/Ernstthal (Sachsen) am 25.05.1995 wird der 24jährige Bundeswehrsoldat Peter T. von Skinheads zusammengeschlagen. Das Opfer stirbt 9 Tage später an seinen schweren Kopfverletzungen. Vor dem Angriff auf Peter T. hatte die etwa 20köpfige Täterclique Pakistanis angegriffen. Das Landgericht Chemnitz verurteilte 8 Angeklagte zu Strafen zwischen 10 Monaten auf Bewährung und 3 Jahren 10 Monaten. Wer aus der Clique Peter T. getötet hat, ließ sich nicht ermitteln.

Der Homosexuelle Klaus-Peter BEER wird in der Nacht zum 07.09.1995 in Amberg (Bayern) von den Skinheads Richard L. und Dieter M. in die Vils geworfen und ertrinkt. Die Skinheads wollen dem 48jährigen Opfer "einen Denkzettel verpassen". Das Landgericht Amberg verurteilt die Täter am 29.04.1998 in 2. Instanz wegen Totschlags zu 12 Jahren und 8 Jahren Haft. Beide kommen aus rechtsradikalen Kreisen. In der Urteilsbegründung sagt der Richter, Scheußlichkeit und Menschenverachtung der Tat erinnerten an die düstersten Zeiten der deutschen Geschichte.

1996
Der 23 Jahre alte Punk Sven BEUTER wird am 15.02.1996 in Brandenburg/Havel von einem Skinhead so schwer geschlagen und getreten, daß er 5 Tage später stirbt. An dem schmächtigen, schon früher von Skinheads überfallenen Opfer läßt der 21jährige Täter seinen Haß auf "Zecken" ab, wie Linke und Punks von der rechten Szene genannt werden. Der rechtsextreme Hintergrund der Tat wird von Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft Potsdam 8 Monate lang verschwiegen. Das Landgericht Potsdam wertet das Verbrechen nicht als Mord, da dem Täter niedere Beweggründe "nicht mit der nötigen Sicherheit" nachgewiesen werden können. Der Skinhead erhält 7 Jahre 6 Monate Haft wegen Totschlags.

Am 15.03.1996 wird der 26jährige Martin KEMMING in Dorsten-Rhade (Nordrhein-Westfalen) von dem Neonazi Thomas LEMKE aus Gladbeck erschossen. Kemming gilt Lemke als "Verräter", weil der Aussteiger aus der rechten Szene ihn angezeigt und gegen ihn ausgesagt hat. Einen knappen Monat vorher ersticht Lemke die 23jährige Patricia WRIGHT aus Bergisch-Gladbach. Sie war ihm wegen eines "Nazis raus!"-Aufnähers an ihrer Jacke aufgefallen. Mit den Worten: "Linke haben kein Recht zu leben!" begründet Lemke die Tat gegenüber einem anderen Neonazi. Gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin hat Lemke sein erstes Opfer im Juli 1995 getötet: die 25jährige Dagmar KOHLMANN. Das Motiv: Der Odin-Jünger wird zu diesem Zeitpunkt bereits mit Haftbefehl gesucht, nun will er einem Verrat durch seine Freundin vorbeugen und zieht sie deshalb in ein Verbrechen hinein. Im März 1997 verurteilt die Schwurgerichtskammer des Essener Landgerichts Lemke wegen 3fachen Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung.

"Aus Lust und Spaß", so das Landgericht Leipzig in seiner Urteilsbegründung, töten 3 junge Männer am 04.05.1996 den 43jährigen Leipziger Bernd G. Die 3 der rechten Szene zugeordneten Täter, 27, 24 und 21 Jahre alt, schlagen den Geschäftsmann nach einer Sauftour auf offener Straße in Leipzig-Wahren (Sachsen) zusammen und erstechen ihn. Die Leiche versenken sie im Amelshainer See, wo sie eine Woche später gefunden wird. Nach einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird der Haupttäter Rainer S. zu 14 Jahren 6 Monaten wegen Mordes, die beiden Komplizen zu 8 und 10 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der 44jährige Elektriker Werner WEICKUM wird am 19.07.1996 am Bahnhof von Eppingen (Baden-Württemberg) von einer rechtsgerichteten Jugendbande überfallen, ausgeraubt und zu Tode geprügelt. Im Juli 1997 verurteilt das Heilbronner Landgericht zwei 23 Jahre alte Mitglieder der Bande zu lebenslanger Haft. Die übrigen 8 Angeklagten im Alter zwischen 16 und 21 Jahren erhalten Jugendstrafen bis zu 8 Jahren 6 Monaten wegen Mordes, Beihilfe und unterlassener Hilfeleistung.

Der 34jährige Andreas GÖTZ wird am 01.08.1996 in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) von 6 Jugendlichen zu Tode getrampelt. Die Täter im Alter von 17 bis 21 Jahren, darunter 2 Frauen, haben sich wahllos ein Opfer ausgesucht. Unter Schlägen, Tritten und mit einem Sprung auf den Kopf des Vaters einer 11jährigen Tochter erpressen sie 90 DM und eine EC-Karte mit Geheimnummer. Andreas Götz stirbt an den Folgen der Mißhandlungen. 2 der Täter sind wegen rechtsextremer Propagandadelikte gerichtsbekannt. In 2. Instanz verurteilt das Landgericht Frankfurt (Oder) den 18jährigen Haupttäter Rico B. im April 1998 wegen erpresserischen Menschenraubs und räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 7 Jahren 6 Monaten Jugendhaft. Das Gericht bewertet die Tötung von Andreas Götz als "Spontantat". Strafverschärfend wertet das Gericht bei Rico B. die "gewaltbereite Grundeinstellung". In der Untersuchungshaft hat B. einen Mitgefangenen geschlagen. Die Mittäter erhalten Jugendstrafen zwischen 3 und 4 Jahren.

Der 30jährige syrische* Asylbewerber Achmed BACHIR wird am 23.11.1996 in Leipzig (Sachsen) vor einem Gemüsegeschäft erstochen. Er will deutschen Kolleginnen beistehen, die von 2 Skinheads attackiert und als "Türkenschlampen" beschimpft werden. Als der Syrer die Randalierer aus dem Laden drängt, sticht ihm der 20jährige Daniel Z. mit einem Messer ins Herz. Trotz der von Verkäuferinnen bezeugten rassistischen Drohungen kann die Staatsanwaltschaft "keinen ausländerfeindlichen Haß" erkennen. Im November 1997 verurteilt das Landgericht Leipzig Daniel Z. wegen Mordes und schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren 6 Monaten. Sein 19jähriger Mittäter erhält wegen Beihilfe zum Totschlag eine Jugendstrafe von 4 Jahren 6 Monaten.

1997
Der Vietnamese Pham Van TOAU wird am 31.01.1997 am Bahnhof von Fredersdorf (Brandenburg) von einem Deutschen hochgehoben und mit dem Kopf nach unten auf den Betonboden geworfen. Das 42jährige Opfer stirbt 3 Monate später in einer Rehabilitationsklinik. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) klagt den 30 Jahre alten Täter wegen Mordes an und bescheinigt ihm "Ausländerhaß" als Motiv. Im Prozeß am Landgericht Frankfurt (Oder) äußert der Schläger auch rassistische Parolen wie: "Fidschis raus aus Deutschland!" Dennoch ist die Tat nach Ansicht der 5. Strafkammer "nicht von Ausländerfeindlichkeit getragen". Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu 9 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt, ein Mitangeklagter (37) erhält 1 Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der 17jährige Punk Frank BÖTTCHER wird am 08.02.1997 in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) von einem Gleichaltrigen mit Springerstiefeln getreten; als das Opfer am Boden liegt, stößt ihm der Täter mehrmals ein Butterfly-Messer in den Rücken. Böttcher stirbt im Krankenhaus. Das Magdeburger Landgericht verurteilt den 17jährigen Täter, der zur rechtsextremen Skinheadszene in Magdeburg zählt, im Juni 1997 zu 7 Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags.

Der 37 Jahre alte Italiener Antonio MELIS wird am 13.02.1997 in Caputh (Brandenburg) von einem 18jährigen Deutschen in der Havel ertränkt. Zuvor hat dieser gemeinsam mit einem 25 Jahre alten Kumpan das Opfer durch Schläge und Tritte schwer mißhandelt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht Potsdam können kein fremdenfeindliches Motiv erkennen, obwohl mehrere Zeugen den Medien von rassistischen Sprüchen des älteren Täters berichten - die noch zugenommen hätten, als seine Freundin zu einem ausländischen Kollegen von Antonio Melis wechselte. Das Gericht verurteilt den älteren Schläger zu 13 Jahren Haft, der jüngere erhält 8 Jahre Jugendstrafe.

Der Berliner Neonazi Kay DIESNER erschießt am 23.02.1997 auf dem Autobahn-Parkplatz Roseburg (Schleswig-Holstein) den Polizisten Stefan GRAGE. Sein Kollege wird von dem Rechtsextremisten schwer verletzt. Diesner befindet sich auf der Flucht, nachdem er 4 Tage zuvor in Berlin-Marzahn den Buchhändler Klaus BALTRUSCHAT angeschossen hat. Das Landgericht Lübeck verurteilt den Neonazi in 2 Verfahren jedesmal wegen Mordes zu lebenslanger Haft und bescheinigt ihm eine besondere Schwere der Schuld. Die Strafkammern sagen in ihren Urteilen, in den Taten des Neonazis komme die "niedrigste Stufe menschlicher Gesinnung" bzw. eine "grundsätzlich menschenfeindliche Gesinnung" zum Ausdruck.

Nach einem Polterabend der rechten Szene ersticht ein Neonazi in der Nacht zum 17.04.1997 in Berlin-Treptow (Berlin) die 2 "Kameraden" Chris DANNEIL (31) und Olaf SCHMIDKE (26). Dem Gewaltexzeß geht ein banaler Streit voraus. Der aus Berlin stammende Täter und ein Kumpan können sich mit den beiden Neonazis aus Sachsen-Anhalt nicht einigen, wann die rechtsextreme FAP vom Bundesinnenminister verboten worden ist. Das Landgericht Berlin verurteilt den 33jährigen Messerstecher zu 14 Jahren Haft, der 27 Jahre alte Mittäter bekommt 2 Jahre 6 Monate.

4 junge Männer entführen am 22.04.1997 in Saßnitz (Mecklenburg-Vorpommern) den Arbeitslosen Horst GENS. Der 50 Jahre alte Mann wird geschlagen und in einen Straßengraben geworfen. Die Täter kommen später nochmal vorbei und erschlagen Gens mit einem 30 kg schweren Stein. Der Staatsanwaltschaft Stralsund berichten die 18 bis 29 Jahre alten Täter, sie wollten "Assis (= ‘Asoziale’)* klatschen". Das Landgericht Stralsund verurteilt die Schläger wegen Mordes zu Jugendstrafen zwischen 6 und 10 Jahren.

Der Arbeitslose Augustin BLOTZKI wird am 08.05.1997 in Königs Wusterhausen (Brandenburg) von einer Clique junger Rechtsextremisten zu Tode geprügelt. Die Täter überfallen den 59jährigen 2mal innerhalb weniger Stunden in seiner Wohnung. Der Mann wird geprügelt und wegen seines Namens als "Bulgarensau" und "Ausländerschwein" beschimpft. Das Landgericht Potsdam verurteilt 3 Täter wegen Mordes zu Haftstrafen zwischen 8 Jahren 6 Monaten und 14 Jahren. 2 Jugendliche erhalten 4 Jahre bzw. 6 Jahre 6 Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafkammer bescheinigt den Tätern Haß, Menschenverachtung und eine diffuse Ausländerfeindlichkeit.

Der 39jährige Matthias S. wird am 23.09.1997 in Cottbus (Sachsen) von dem 19jährigen Skinhead Reinhold K. erstochen. S. hatte seinen Mörder als "Nazi-Sau" bezeichnet. 4 Tage später tötet der Skin den 46jährigen Georg V.; das Motiv sind geringfügige Geldschulden. Der Verfassungsschutz nennt K. einen "extrem aggressiven Einzelgänger, der seine rechtsextremistischen Ansichten offen kundtut". Das Landgericht Cottbus sieht keinen rechtsradikalen Hintergrund. K. wird am 24.03.1998 wegen 2fachen Totschlags zu 8 Jahren Jugendhaft verurteilt.

Der Rentner Josef Anton GERA stirbt am 17.10.1997 mit 59 Jahren an schweren inneren Verletzungen. Der 26jährige Skinhead Patrik K. und der 35jährige Uwe K. haben dem Rentner 3 Tage zuvor (in Bochum, Nordrhein-Westfalen)* mit einem Stahlrohr tödliche Verletzungen zugefügt. Vor seinem Tod beschreibt Gera seine Mörder: "vier Rechtsradikale". Vor der Tat sind die beiden durch "Sieg Heil!"-Rufe aufgefallen. Das Landgericht Bochum verurteilt die Täter im Frühjahr 1998 zu 5 und 6 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Einen rechtsextremen Hintergrund schließt der Staatsanwalt mit Verweis auf die schwere Alkoholabhängigkeit der Täter aus.

1998
Die 14jährige Jana GEORGI aus der thüringischen Kleinstadt Saalfeld wird am 26.03.1998 auf offener Straße von einem 15jährigen erstochen, der kurz zuvor aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen worden ist. Als Motiv gibt der Jugendliche Rache für die Beschimpfung als "Fascho" an. Die Staatsanwaltschaft verneint einen politischen Hintergrund. Der Junge sei ein "Einzelgängertyp", der zwar gern Mitglied einer rechten Szene wäre, dort aber nicht akzeptiert werde. Das Landgericht Gera verurteilt den 15jährigen im Oktober 1998 wegen Totschlags zu 5 Jahren 6 Monaten Jugendstrafe.

Der portugiesische Zimmermann Nuno LOURENCO wird im Juli 1998 in Leipzig (Sachsen) niedergeschlagen; er stirbt an den Folgen der Tat am 29.12.1998 in Portugal. Die Täter sind 8 junge Männer zwischen 15 und 20 Jahren, die nach der WM-Niederlage deutscher Fußballer gegen Kroatien laut Staatsanwaltschaft "Ausländer hacken" wollen. Das Landgericht Leipzig erkennt im September 1999 auf Körperverletzung mit Todesfolge und verurteilt den Haupttäter, einen Elektro-Lehrling, zu 4 Jahren Haft, die Mitangeklagten erhalten Bewährungsstrafen.

1999
Der 28jährige Asylbewerber Farid GUENDOUL (alias Omar BEN NOUI) wird in der Nacht zum 13.02.1999 in Guben (Brandenburg) von einer Gruppe junger Rechtsextremisten gejagt. In seiner Panik tritt der Algerier in die Glastür eines Plattenbaus und zieht sich tödliche Schnittverletzungen zu. Der im Juni 1999 begonnene - in den Medien als "Hetzjagdprozeß" bekannt gewordene - Prozeß vor dem Landgericht Cottbus gegen 11 Tatverdächtige (die zur Tatzeit 17 bis 20 Jahre alt waren) endet am 13.11.2000 mit der Verurteilung des zur Tatzeit 19jährigen Anführers der Gruppe, Alexander B., mit Verurteilung zu 2 Jahren Jugendhaft ohne Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, zwei weitere Täter erhalten ebenfalls Haftstrafen ohne Bewährung: Daniel R. (inzwischen 20), der am Tag vor der Urteilsverkündung in Guben einen schwarzhaarigen Mann verprügelt hat, erhält 3 Jahre, Denny T. 2 Jahre 8 Monate; bei beiden werden weitere ähnliche Delikte in das Strafmaß einbezogen. 6 Angeklagte kommen mit Bewährungsstrafen davon, 2 werden freigesprochen. Einige der Angeklagten haben sich auch an der Schändung des in Guben aufgestellten Gedenksteins für Farid Guendoul beteiligt. Zum Tathergang wird festgestellt, daß die Täter den Getöteten sowie seinen Landsmann Khaled Bensaba und den aus Sierra Leone stammenden Issaka Kaba unter Parolen wie "Das sind Kanaken, hinterher!", "Haß, Haß, Haß!", "Wir kriegen euch!" und "Ausländer raus!" in einer Ermüdungsjagd nachts durch die Straßen der Kleinstadt Guben gehetzt haben. Der Richter (Jochen Dönitz) spricht von einem "angesammelten Frust über Ausländer" als Tatmotiv, erkennt zwar an, daß die Täter ihr Opfer bewußt in Todesangst versetzt haben, kann aber keine Tötungsabsicht erkennen. Zur Urteilsverkündung sind alle Angeklagten kahlgeschoren und in Springerstiefeln erschienen und nehmen das Urteil mit spöttischer Gelassenheit und demonstrativem Desinteresse zur Kenntnis, nur einer der Täter (David B.) bekennt sich schuldig. 2 Brüder des Getöteten, Malik und Kamal Guendoul, die zur Urteilsverkündung eigens aus Algerien angereist waren, sind über die Milde der Urteile fassungslos und weinen. Der damals verletzte Nebenkläger, Khaled Bensaba, ist zur Urteilsverkündung gar nicht erst erschienen.

Der 58jährige Frührentner Egon EFFERTZ wird am 17.03.1999 in Duisburg (Nordrhein-Westfalen) von 3 bekennenden rechten Skinheads totgetreten. Aus purer Lust an der Menschenjagd, wie die Täter später erklären, schlagen sie auf Effertz ein. Sie brechen seine Rippen und zertreten den Kehlkopf. Im Prozeß vor dem Duisburger Landgericht stellt der Richter fest: "Das Opfer schrie um Hilfe, Fensterläden wurden geöffnet, und dennoch half niemand." Im September 1999 wird der 22jährige Oliver P. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Bundeswehr hatte Oliver P. vor der Tat wegen rechtsextremer Umtriebe entlassen. Seine Mittäter, der 20jährige Stefan E. und der 17jährige Gordon B., erhalten Jugendstrafen von 10 und 8 Jahren.
Ein 44 Jahre alter Obdachloser wird am 09.08.1999 im niedersächsischen Eschede von einem 18jährigen Berufslosen und einem 17jährigen Gymnasiasten mit Springerstiefeln zu Tode getrampelt. Er hat die beiden wiederholt aufgefordert, "den Scheiß mit dem Skinhead-Gehabe" zu lassen. Das Lüneburger Landgericht, das im Januar 2000 5jährige Jugendstrafen verhängt, meint, die Tat sei nicht politisch motiviert gewesen.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung im Februar 2000 in der Antwort auf eine PDS-Anfrage genannt.

Der 35jährige Mosambikaner Carlos FERNANDO wird am 15.08.1999 in Kolbermoor (Bayern) totgeprügelt. Der Täter, Roman G. (31), hat sich zuvor darüber aufgeregt, daß das Auto seiner Freundin von Afrikanern zugeparkt worden sei. Das Landgericht Traunstein verurteilt G. am 16.05.2000 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 10 Jahren Haft ohne Bewährung. Das Gericht sieht Ausländerhaß nicht als zentrales Motiv an. Die NÜRNBERGER NACHRICHTEN zitieren G. mit den Worten: "Die Drecksneger gehören alle totgeschlagen."

Der 38 Jahre alte Sozialhilfeempfänger Kurt SCHNEIDER wird in der Nacht zum 06.10.1999 von 4 Skinheads in Berlin-Lichtenberg (Berlin) zu Tode gequält. Das Landgericht Berlin verurteilt im April 2000 zwei 23jährige einschlägig vorbestrafte Täter zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Die beiden anderen Angeklagten, 18 und 19 Jahre alt, werden nach Jugendstrafrecht zu 8 Jahren bzw. 8 Jahren 6 Monaten Haft verurteilt. Der Richter sagt zwar, es habe sich nicht um ein rechtsradikales Delikt gehandelt, verweist aber auf die Gesinnung der Skinheads.

Am 01.11.1999 erschießt der 16jährige Martin PEYERL in Bad Reichenhall (Bayern) seine Schwester Daniela PEYERL (18), Karl-Heinz LIETZ (54), Horst ZILLENBILLER (60) und seine Frau Ruth ZILLENBILLER (59). Anschließend tötet der Amokschütze sich selbst. Die Polizei entdeckt bei der Durchsuchung des Zimmers von Martin Peyerl aufgemalte Hakenkreuze, Hitlerbilder, Gewaltvideos, rechtsextreme CDs und ausländerfeindliche Parolen in einem Heft für Notizen. Laut Staatsanwaltschaft Traunstein ist das Motiv des Jugendlichen unklar, es liege "in der Persönlichkeit des Täters". Von Rechtsextremismus könne keine Rede sein, denn Peyerl habe als "verschlossen und unauffällig" gegolten.

2000
4 Rechtsextremisten überfallen im Berliner Bezirk Pankow den Sozialhilfeempfänger Dieter EICH. Der 60jährige wird in der Nacht zum 25.05.2000 in seiner Wohnung zusammengeschlagen und erstochen. Als Motiv nennen die Täter: "einen Assi klatschen". Polizei und Staatsanwaltschaft teilen erst 3 Monate nach dem Verbrechen mit, daß die Täter der rechten Szene zuzuordnen sind.
Der 22jährige Punk Falko LÜDTKE wird am 31.05.2000 in Eberswalde (Brandenburg) von einem Angehörigen der rechten Szene vor ein Taxi gestoßen und überfahren. Laut Zeugenaussagen hat Lüdtke den 27jährigen Mike B. zuvor wegen dessen Hakenkreuz-Tätowierung am Kopf kritisiert. Es folgt ein Streit, der während einer Busfahrt fortgesetzt wird. Opfer und Täter steigen gemeinsam aus dem Bus und prügeln sich. Mike B. gibt bei der polizeilichen Vernehmung zu, Lüdtke auf die Straße geschubst zu haben, bestreitet aber politische Motivation und Vorsatz. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) geht nicht von einem politischen Hintergrund aus. Mike B. sitzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Der 39jährige Mosambikaner Alberto ADRIANO wird am 14.06.2000 in Dessau (Sachsen-Anhalt) von den Skinheads erschlagen. Das Oberlandesgericht Halle verurteilt den 24jährigen Enrico H. am 30.08.2000 zu lebenslanger Haft. Der 16jährige Christian R. und der gleichaltrige Frank M. erhalten eine Haftstrafe von jeweils 9 Jahren. Frank M. sagt während der Verhandlung: "Ich habe den Neger getreten, weil ich ihn hasse." Das Oberlandesgericht stellt fest: "Rechtsextreme Straftäter sind überdurchschnittlich gewaltbereit."

Der Obdachlose Klaus-Dieter GERECKE wird in der Nacht zum 24.06.2000 in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) erschlagen. Als Tatverdächtige nimmt die Polizei einen 20jährigen Mann und zwei 18 Jahre alte Frauen fest. Sie sollen von dem Obdachlosen Bier und Geld verlangt haben. Die 3 Tatverdächtigen werden der rechten Szene zugerechnet.

Am 09.07.2000 überfallen 5 Rechtsextremisten in einem Abrißhaus in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) den Obdachlosen Jürgen S. Der 52jährige wird mit Schlägen und Tritten so schwer mißhandelt, daß er kurze Zeit später seinen Verletzungen erliegt. Laut Polizei handelt es sich bei den geständigen Tätern um Rechtsextremisten. Dennoch kann die Tötung des Obdachlosen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Schwerin nicht als rechtsextreme Tat gewertet werden.

Der 51 Jahre alte Obdachlose Norbert PLATH wird am 27.07.2000 in Ahlbeck (Mecklenburg-Vorpommern) von 4 jungen Rechtsextremisten zu Tode geprügelt. In den Vernehmungen bei der Polizei nennen die Täter ihr Motiv: "Haß auf Obdachlose". Einer sagt: "Asoziale und Landstreicher gehören nicht ins schöne Ahlbeck."

Die vorstehende Chronik wurde zusammengestellt von den Journalisten Karl-Heinz Baum, Jürgen Elsässer, Jörg Feuck, Detlef Franke, Michael Grabenströer, Stephan Hebel, Peter Henkel, Iris Hilberth, Bernhard Honnigfort, Astrid Hölscher, Frank Jansen, Heike Kleffner, Cordula Mäbert, Thomas Maron, Ingrid Müller-Münch, Karsten Plog, Knut Pries, Helmut Schröder, Tobias Singelnstein, Andreas Spannbauer sowie den Mitarbeitern der Textarchive von TAGESSPIEGEL und FRANKFURTER RUNDSCHAU. Nicht darin erfaßt sind folgende Fälle, zu denen Frank Jansen schreibt:


DORTMUND, STUTTGART, LÜBECK ...
Bei den Recherchen der beiden Zeitungen stellte sich heraus, daß die Ermittlungen der Strafverfolger manche Frage offenließen. Wie ist z.B. der Fall des Amokschützen Michael B. (= BERGER)* zu bewerten, der im Juni 2000 in Dortmund und Waltrop (Nordrhein-Westfalen) 3 Polizisten erschoß? B. hatte sich in der rechten Szene herumgetrieben und einen immer stärkeren inneren Drang zum Alkohol und zu wahnhaften Angstphantasien entwickelt. Die Staatsanwaltschaft kann keinen politischen Hintergrund erkennen.
Dann wäre da jener Brandstifter, dessen Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Stuttgart (Baden-Württemberg)* 1994 sieben Menschen das Leben kostete. Der Mann galt als labil, äußerte aber auch fremdenfeindliche Parolen. Das Landgericht Stuttgart sah kein rassistisches Motiv.
Wer aber hat die 10 Toten von Lübeck (Schleswig-Holstein)* auf dem Gewissen? 2 Landgerichte haben geurteilt, dem Libanesen Safwan EID könne der Brandanschlag vom Januar 1996 auf das Flüchtlingsheim nicht nachgewiesen werden - wiewohl ein Tatverdacht bei unabhängigen Prozeßbeobachtern geblieben ist. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wieder gegen eine Clique aus Grevesmühlen (Mecklenburg), die kurz nach dem Anschlag festgenommen worden war - und rasch freikam.
Sollte sich bei den Taten von Dortmund, Waltrop, Stuttgart und Lübeck doch ein zweifelsfrei rechter Hintergrund ergeben, müßte die Zahl der Toten erneut korrigiert werden - auf 114.
*) Einfügungen durch die AntifaZ-Redaktion.



Nachbemerkung
Die von den Verfassern verwendeten Vokabeln "Rechtsextremismus" usw. wurden in der Wiedergabe nicht verändert, wenngleich sie als Beschreibung der faschistisch-rassistischen Szene ungeeignet sind und eher den Einordnungsbedürfnissen der sich jeweils als die Mitte repräsentierend verstehenden Regierenden (ob von CDU/CSU, FDP, SPD oder Bündnis 19/Die Grünen) dienen, deren Abschiebepraxis und Propaganda, z.B. die von ihnen zu verantwortenden Löcher im sozialen Netz einem Mißbrauch durch davon Abhängige anzulasten, dem Handeln von Faschisten an der Basis vielfach Vorschub geleistet haben.
Was die Täterschaft von Safwan Eid anbelangt, so gab es für die Bemühungen, diesen für den Mordbrand in Lübeck verantwortlich zu machen, nach meiner Auffassung von Anbeginn an nicht die Spur eines Beweises. Und das freisprechende Urteil durch das Kieler Landgericht hat dies auch deutlich zum Ausdruck gebracht.
Die Mordliste spiegelt natürlich nur die Spitze des Eisbergs wider. Sie erfaßt z.B. nicht die spektakulären Brandstiftungen von Hoyerswerda und Rostock, um nur zwei herausragende Beispiele zu nennen. Und sie erfaßt nicht den intensiven und kontinuierlichen Terror, dem Menschen in den sogenannten National Befreiten Zonen ausgesetzt sind.

Frau Suhrbier
@jojo

Zitat:
"generell erstmal alles von faschos angemeldete hinterfragen"

Kommentar:
pauschaler gehts ja wohl nun garnicht mehr oder? ich sag nur eigene haustür.

Zitat:
das diesen dann empfohlen wird, eine woche mal nachzudenken [nicht zu verwechseln mit hausverbot]

Kommentar:
Was ist es denn dann? zumindest ja wohl ein temporäres hausverbot.

Zitat:
"anscheinend wissen einige leute nicht, was man an einem wunderschönen sonntag so alles machen kann und lassen dann ihren frust darüber in gästebüchern aus"

Kommentar:
du wohl scheinbar auch nicht.

Zitat:
dafür sprechen die bisher über 100 morde

Kommentar:
wer derartige kapitalverbrechen als argumente ins feld führt, sollte uns den nachweis bzw. beweis nicht schuldig bleiben.

.: box66 :.